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Sind wir alle (potenzielle) Terroristen?

Seit Mai 2005 betreibt das Bundeskriminalamt in Köln ein sogenanntes Service- und Competence-Center zur Telekommunikationsüberwachung. In dem mit modernsten Mitteln der Technik ausgestatten Zentrum durchforsten speziell ausgebildete Fahnder des BKA den gesamten deutschen virtuellen Raum. Sie scannen einschlägig (un)bekannte Webseiten, überprüfen die E-Mail-Konten Verdächtiger und greifen ein, sobald sie glauben einen potenziellen Terroristen oder Verbrecher entdeckt zu haben. 

Die Grundlage für diese neue Form der Kontrolle ist in unserer Verfassung bereits fest verankert – in dem sogenannten Gefahrenabwehrrecht. Zwar gilt laut Artikel 6 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention jede Person, die einer Straftat angeklagt ist bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig – doch im Gefahrenabwehrrecht gibt es keine Unschuldsvermutung. Im Gegenteil: Maßnahmen der Gefahrenabwehr sind unabhängig von einer "Schuld“ im juristischen Sinne, da sie präventiv angelegt sind. Es geht darum einen potenziellen Gefährder der Inneren Sicherheit auszuschalten, bevor er eine Straftat begeht. Und grundsätzlich spricht auch nichts dagegen. Schließlich wollen wir alle, dass Verbrechen rechtzeitig erkannt werden. Doch welchen Preis sind wir bereit dafür zu zahlen?

In unserem fiktiven 2017 hat die Angst vor den „unsichtbaren“ Kriegern des Terrorismus dazu geführt, dass wir seit dem 11. September 2001 nicht nur alle Amerikaner sind, sondern auch allesamt potenzielle Terroristen. Galten wir vorher grundsätzlich als unschuldig, müssen wir unsere Unschuld 2017 passiv jeden Tag aufs Neue beweisen – indem wir uns für den Staat immer durchschaubarer machen und ihm einen Einblick in unser privatestes Leben gewähren. Tun wir dies nicht, machen wir uns verdächtig: Verweigern wir uns der Überwachung – und sei es auch nur, weil wir unsere Privatsphäre schützen wollen – laufen wir Gefahr als Gefährder eingestuft zu werden. Und natürlich hat keine der handelnden Personen dabei Böses im Sinn. Alle sind Demokraten, niemand will eine Diktatur errichten. Und doch hat sich die westliche Welt in unserem Szenario langsam aber sicher in den ersten demokratischen Überwachungsstaat der Welt verwandelt. 

So ist 2017 auch die 2009 vieldiskutierte Erweiterung des „BKA-Gesetzes“ europaweit Realität geworden. Die Beamten des Kölner „Service- und Competence-Centers“ (gegründet 2009) durchforsten nicht mehr „bloß“ das Internet und sammeln Informationen. Sie haben 2017 auch das Recht erhalten, auf den Festplatten jedes Bürgers im Verdachtsfall virtuelle Hausdurchsuchungen durchzuführen. Darüber hinaus haben die Online-Fahnder die Befugnisse, Webseiten und Blogs zu sperren. Doch mit dem Gesetz öffnete sich für das BKA 2017 noch eine ganz andere Tür: Es gestattet auch Webseiten ohne richterlichen Beschluss zu sperren, deren Inhalt unserem Grundgesetz zuwiderläuft. Und auch hier mag die Motivation richtig sein: Schließlich wollen die wenigsten von uns, dass Neonazis ihre verbrecherischen Hetzpropaganda über das Internet verbreiten dürfen. Doch was ist mit dem Graubereich? Was ist mit den Webseiten von Anti-Globalisierungs-Aktivisten oder radikalen Umweltschützern? Ermöglicht das Webseiten-Sperrgesetz nicht auch den mächtigen Lobbyisten aus der Industrie unbequeme Kritiker an der freien Meinungsäußerung zu hindern?